Airbnb muss Daten seiner Münchener Gastgeber herausrücken

Bezahlbarer Wohnraum ist in deutschen Metropolen ein rares Gut. Entsprechend resolut gehen Verwaltungsbehörden vor, wenn sie Zweckentfremdung wittern. Zu spüren bekam das nun die US-Online-Vermietungsplattform Airbnb, die vorm Münchener Verwaltungsgericht mit einer Klage gegen die Auskunftspflicht über Namen und Adressen ihrer örtlichen Gastgeber scheiterte. Demnach muss der in Irland ansässige Konzern der Stadt München die Daten ihrer Kunden herausrücken, die ihre Wohnung in der Landeshauptstadt zwischen Januar 2017 und Juli 2018 länger als acht Wochen als Feriendomizil vermietet hatten.

Für OB Dieter Reiter (SPD) und den Deutschen Mieterbund ist das noch nicht rechtskräftige Urteil ein wichtiger Schritt zu mehr bezahlbarem Wohnen auf dem stark unter Druck stehenden Münchener Wohnungsmarkt. Konkret geht es ihnen darum, schwarze Schafe ausfindig zu machen und mit Bußgeldern von bis zu 500 000 Euro für ihre Verstöße gegen die jährliche Obergrenze bei Fremdvermietung zu bestrafen. Um wie viele Regelbrecher es sich dabei handelt, ist unklar. Hielt Airbnb diese Informationen bislang aus Datenschutzgründen fest unter Verschluss. Und auch nach dem Richterspruch gibt sich das Startup uneinsichtig. Weitere Schritte werden sorgfältig geprüft, heißt es trotzig. Für Airbnb ist die auf München begrenzte Entscheidung vor dem für Mitte 2019 geplanten IPO ein unbequemer Zwischenfall. Schwebt den Gründern um Nathan Blecharczyk doch Großes à la Amazon und Google vor. Alleine in Deutschland nutzten 3,6 Mio. Gäste in den vergangenen zwölf Monaten das Home-Sharing-Angebot von Airbnb. Unannehmlichkeiten könnten potenzielle Gastgeber verschrecken.

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