Grundsatzentscheidung zur Phoenix-Anlegerentschädigung
"Die Sozietät White & Case hat für die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) Grundsatzentscheidungen zur Anlegerentschädigung im Fall der Phoenix Kapitaldienst erwirkt."
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Mit seinen am 25.1.11 verkündeten Urteilen in vier Musterprozessen entschied das Berliner Kammergericht, dass die Praxis der EdW im Fall Phoenix nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) in grundlegenden Punkten rechtmäßig ist.
Phoenix ist der größte Entschädigungsfall seit Errichtung des gesetzlichen Anlegerentschädigungssystems. Er betrifft einen der größten Betrugsfälle der deutschen Wirtschaft mit mehr als 29 000 geschädigten Anlegern. Der Phoenix-Insolvenzverwalter konnte umfangreiche Gelder sicherstellen, an denen die Anleger unter Umständen Aussonderungsrechte haben. Die EdW führt deshalb ein Teilentschädigungsverfahren durch, das im Frühjahr abgeschlossen sein wird.
Die Entscheidungen des Gerichts haben Präzedenzwirkung für aktuell rund 500 Parallelverfahren bei Berliner Gerichten. Die Richter entschieden, dass die Anleger keinen Anspruch auf vorzeitige Entscheidung der EdW außerhalb des Teilentschädigungsverfahrens haben. Außerdem hat das Gericht Ansprüche auf weitergehende Entschädigung abgelehnt, soweit den Anlegern Aussonderungsrechte zustehen können. Lediglich in Höhe der von Phoenix berechneten Bestandsprovisionen hat das Kammergericht den Anlegern einen Anspruch zugesprochen und ist insoweit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.11.10 gefolgt.
„Die Entscheidungen haben grundlegende Bedeutung für die Praxis der Anlegerentschädigung in Deutschland. Sie werden hoffentlich dazu beitragen, weitere unnötige Klagen zu vermeiden und den raschen Fortgang des Entschädigungsverfahrens zu erleichtern“, kommentiert Henning Berger, Partner am Berliner Standort von White & Case die Urteile.
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