EU-Kommission rügt Deutschland

"Die Europäische Kommission hat Deutschland am 27.1.11 aufgefordert, den EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in vollem Umfang nachzukommen. "

Die Kommission ist darüber besorgt, dass zwei Bundesländer bislang nicht für alle Einrichtungen, die den einschlägigen Bestimmungen unterliegen, zuständige Aufsichtsbehörden benannt haben und Deutschland folglich dem Missbrauch des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusbekämpfung nicht vorbeuge. Die Aufforderung der Kommission erfolgte in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Übermittelt Deutschland binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

{{ name }} Chart
{{ name }} Aktie auf wallstreet:online

ARTIKEL DIESER AUSGABE

04. Februar 2011

Bundesfinanzhof wendet sich an EuGH

"Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob Banken und andere Vermögensverwalter, die für einzelne Anleger Wertpapiervermögen verwalten („individuelle... mehr

04. Februar 2011

Brüssel kippt deutsches Sanierungsprivileg

"Die EU-Kommission hat die so genannte Sanierungsklausel im deutschen Unternehmens-steuerrecht gekippt. Die Brüsseler Wettbewerbs-hüter stuften die deutsche Regelung zur Ver-lustverrechnung... mehr