Bundesfinanzhof wendet sich an EuGH

"Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob Banken und andere Vermögensverwalter, die für einzelne Anleger Wertpapiervermögen verwalten („individuelle Portfolioverwaltung“), mit diesen Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen (Az.: V R 9/10)."

Die Finanzverwaltung bejaht dies, so dass der Portfolioverwalter seine Leistung gegenüber dem Anleger mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern hat. Der BFH ist demgegenüber in einem Einzelfall von der Steuerfreiheit derartiger Leistungen ausgegangen.

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