Gleiss Lutz zieht für wpd vor das Bundesverfassungsgericht

"Am 29.9.17 hat Gleiss Lutz im Namen des Bremer Windenergieunternehmens wpd Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen zentrale Vorschriften des so genannten Windenergie-auf-See-Gesetzes erhoben. In dem Verfahren ist ein Team unter Leitung des Stuttgarter Partners Marcus Dannecker (Öffentliches Recht, Stuttgart) tätig."

Im konkreten Fall geht es um den von wpd entwickelten Offshore-Windpark Kaikas, der bereits 2013 mit 80 Windenergieanlagen genehmigt wurde. Als einziges bereits genehmigtes Projekt ist der Windpark jedoch durch das seit dem 1.1.17 geltende Wind-auf-See-Gesetz von jeder künftigen Ausschreibung ausgeschlossen und hat daher keine Aussicht auf Realisierung mehr. Sämtliche Investitionen werden damit kompensationslos entwertet. wpd sieht sich dadurch in seiner Eigentumsgarantie und Berufsfreiheit eingeschränkt.

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