DAV weist Generalverdacht des OLG Düsseldorf gegen die Anwaltschaft entschieden zurück

"Der in einer Entscheidung des Patentsenats des OLG Düsseldorf geäußerte Generalverdacht, Rechtsanwälte würden sys-tematisch den Streitwert bei anhängigen Gerichtsverfahren zu niedrig ansetzen, weist der Deutsche Anwaltverein entschieden als skurril zurück."

Zum einen seien es die Gerichte, die den Streitwert festsetzen, zum anderen entspricht die beschriebene Vorgehensweise nicht der anwaltlichen Praxis. Außerdem würde sich der Klägervertreter durch eine bewusst oder versehentlich zu niedrig angesetzte Streitwertbemessung selbst schädigen. Zudem würde ein siegreicher Anwalt damit seinen Mandanten benachteiligen, weil dieser bei geringem Streitwert einen entsprechend geringeren Teil seiner Anwaltskosten vom unterlegenen Prozessgegner erstattet bekomme.

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12. August 2011

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