DLA Piper erstreitet Grundsatzurteil zur Auswahl von Dienstleistern
Die Sozität DLA Piper hat für die GlobeGround Berlin GmbH erfolgreich ein Grundsatzurteil vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erstritten. Tätig waren Partner Ludger Giesberts und Senior Associate Guido Kleve (beide Litigation & Regulatory, Köln). Das Unternehmen hatte gegen die Auswahl von Aviapartner als Bodenabfertigungsdienstleister am Flughafen Köln/Bonn durch das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium geklagt. Mit der jetzt veröffentlichten Leitsatzentscheidung vom 13.12.12 (Az.: 3 C 32.11) hat das BVerwG das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 25.1.2011 zur Aufhebung der Auswahlentscheidung bestätigt.
Die Ausführungen des BVerwG zu den Anforderungen an die Auswahl von Dienstleistern nach der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (BADV) sind von grundsätzlicher Bedeutung. Dies gilt vor allem deshalb, weil es sich um ein außerhalb des allgemeinen Vergaberechts geführtes Verfahren handelt, für das nur rudimentäre gesetzliche Vorgaben und bis dato auch kaum Rechtsprechung existieren.
Das BVerwG legt die bei der Auswahl zu beachtenden Maßstäbe jetzt erstmals höchstrichterlich fest. Es gewährt den ausschreibenden Stellen grundsätzlich einen weitgehenden Beurteilungsspielraum, sowohl bei der Bestimmung und Gewichtung geeigneter Zuschlagskriterien als auch bei der Auswahlentscheidung selbst. Dennoch werden den zuständigen Stellen auch klare Grenzen bei der Bewertung der Kriterien und deren Gewichtung untereinander gesetzt. Das Gericht trifft insbesondere Aussagen zur Zulässigkeit und Relevanz von Voten der die Dienstleistungen in Anspruch nehmenden Luftverkehrsgesellschaften und deren Verhältnis zu weiteren Zuschlagskriterien wie Preis und Mengenkalkulation. Im konkreten Fall hatte das Ministerium trotz seines weiten Beurteilungsspielraumes eine rechtsfehlerhafte Bewertung und Gewichtung der Zuschlagskriterien unter Berücksichtigung sachfremder Erwägungen vorgenommen, so das Gericht.
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