Bundestag beschließt Leistungsschutzrecht für Presseverleger

"Am 1.3.13 hat der Deutsche Bundestag die Schaffung des sehr umstrittenen Leistungsschutzrechts für Presseverlage beschlossen. Ole Jani, Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle in Berlin, kommentiert."

Mit dem neuen Recht sollen Presseverlage vor der Übernahme von Artikeln aus Onlineangeboten durch Suchmaschinen und so genannte Aggregatoren geschützt werden. Der Rechtsausschuss hatte unmittelbar vor der abschließenden Beratung des Bundestags den Gesetzentwurf der Bundesregierung geändert; danach ist die Wiedergabe „einzelner Wörter oder kleinster Textausschnitte“ aus Presseerzeugnissen zustimmungsfrei zulässig. Durch
diese Änderung soll sichergestellt werden, „dass Suchmaschinen und Aggregatoren ihre Suchergebnisse kurz bezeichnen können, ohne gegen Rechte der Rechteinhaber zu verstoßen“.

Kritiker befürchten, das neue Leistungsschutzrecht sei dennoch sehr weit und werde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen, weil die tatsächlichen Grenzen des Schutzes erst durch die Gerichte geklärt werden können. Es liegt allerdings in der Natur der Sache, dass Gesetze einen gewissen Auslegungsspielraum lassen, und unbestimmte Rechtsbegriffe sind gerade im Urheberrecht nichts Neues. Der Gesetzgeber hat mit diesem Gesetz seinen Anspruch bekräftigt, auch im Internet die Gestaltungshoheit zu behalten, sich nicht der normativen Kraft des Faktischen zu beugen und die Entwicklung des Regelungsgefüges für das Internet nicht den großen Internetunternehmen zu überlassen. Damit ist das Leistungsschutzrecht ein rechtspolitisches Signal, das weit über das Urheberrecht hinausreicht.

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