Virtueller Kartoffelsalat
Genau das, wovor Anlegerschützer seit Ausbruch der Corona-Pandemie warnen, könnte nun Realität werden: Das Bundesjustizministerium hat am Mittwoch (9.2.) einen Referentenentwurf veröffentlicht, der eine „Verstetigung der virtuellen Hauptversammlungen“ vorsieht. Diese gibt es seit 2020, als durch den Lockdown normale Aktionärstreffen unmöglich wurden. Schon damals machte z. B. die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) deutlich, dass dies keine Dauerlösung sein dürfe. Denn auf digitalen HVs sind Diskussionen mit dem Vorstand derzeit nicht möglich, Fragen müssen vorab eingereicht werden.
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