ESMA – Luther vertritt Interessen der deutschen Finanzbranche
Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft hat den Verband der auf den Handel mit CFDs und Devisen spezialisierten Finanzdienstleister, kurz CFD-Verband, bei dessen Stellungnahme im Rahmen einer Konsultation der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) unterstützt. Tätig war ein Team um Partner Ingo Wegerich (Bank-/Kapitalmarktrecht, Frankfurt).
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Die ESMA plant, erstmals in der Geschichte der EU von einem neu geschaffenen, so genannten Produktinterventionsrecht Gebrauch zu machen und den Vertrieb der Differenzkontrakte an Privatkunden zu beschränken. Am 18.1. legte die Behörde ein entsprechendes Konsultationspapier vor, zu dem die Anbieter bis zum 5.2. Stellung nehmen konnten. Der CFD-Verband, ein Zusammenschluss von zwölf führenden Anbietern für den Handel in Deutschland, kritisiert in seiner Stellungnahme, dass durch schwarze Schafe eine ganze Branche in Misskredit gebracht werde. Statt den Handel insgesamt zu beschränken, solle die Aufsichtsbehörde konkret gegen einzelne Anbieter vorgehen. Luther-Partner Wegerich argumentiert zudem mit der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit von Privatanlegern, in die unverhältnismäßig eingegriffen werde. Außerdem bestehe die Gefahr, dass Investoren an nicht regulierte Anbieter außerhalb der EU abwanderten.
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