Verschärfung der Mietpreisbremse – Gut gemeint, schlecht umgesetzt

Die Lage auf den Mietwohnungsmärkten hat sich seit der Einführung der „Mietpreisbremse“ zunächst für bestehende Mietverhältnisse im Jahr 2013 sowie der Neuregelung für Neuvermietungen im Jahr 2015 nicht entspannt. Die Mietpreisbremse bekämpft lediglich die Symptome, nicht aber die Ursache steigender Mieten. Das dürfte eigentlich Anlass genug sein, die von der Bundesregierung zurecht als eine der „sozialen Frage unserer Zeit“ erkannte Problematik sinnvoll anzupacken. Stattdessen sollen die vorhandenen Regelungen nun durch einen Kabinettsbeschluss ohne erkennbare Wirkung verschärft werden.

Zentrale Verschärfung ist die generelle Auskunftspflicht des Vermieters gegenüber dem Mieter in Bezug auf die Vormiete und die Schaffung einer begründungslosen Rügemöglichkeit für den Mieter. Sofern der Vermieter diese Auskunft nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Form erteilt, kann er sich auch nicht auf diese Miete „berufen“. Er wird vielmehr auf die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent verwiesen. „Aus Sicht des Mieters reicht eine Rüge ‚ins Blaue‘ hinein, um auch noch Jahre später Rückforderungen gegen den Vermieter geltend zu machen,“ erläutert Andreas Griebel, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Rödl & Partner. „Der Vermieter kann dem nur entgehen, indem er die Begründetheit der vereinbarten Miete umfangreich darlegt oder diese gerichtlich feststellen lässt.“ Im Hinblick auf die erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen einer möglichen Fehlbeurteilung ist dem Vermieter dabei zur gerichtlichen Überprüfung zu raten. Im Ergebnis würde die Regelung daher zu einer Verringerung der Rechtssicherheit und zu einer Mehrbelastung der Justiz führen.

Mieterschutz vor Klimaschutz

Kontraproduktiv ist insoweit auch die vorgesehene Kürzung der Modernisierungsumlage. Künftig sollen Vermieter die jährliche Miete nach einer Modernisierung nicht mehr um elf, sondern nur noch um acht Prozent der Modernisierungskos-ten erhöhen dürfen. Damit wird der Mieterschutz offenbar über den Klimaschutz gestellt. Zusätzlich soll die Erhöhung auf drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren begrenzt werden. Damit ist anzunehmen, dass es umfassende energetische Modernisierungen faktisch nicht geben wird.

„Die Mietpreisbremse ist nicht geeignet, bezahlbare Mieten für alle Einkommensgruppen in Ballungsräumen zu sichern“, so Griebels ernüchterndes Fazit. „Die Mieten steigen immer dort, wo die Nachfrage spürbar steigt. Statt jedoch Bedingungen für ein höheres Wohnangebot zu verbessern (also das Angebot zu erhöhen), erhöht die Mietpreisbremse die Nachfrage in den begehrten Quartieren noch zusätzlich, indem die Mieten gerade dort künstlich niedrig gehalten werden.“

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