Verschärfung der Mietpreisbremse – Gut gemeint, schlecht umgesetzt
Die Lage auf den Mietwohnungsmärkten hat sich seit der Einführung der „Mietpreisbremse“ zunächst für bestehende Mietverhältnisse im Jahr 2013 sowie der Neuregelung für Neuvermietungen im Jahr 2015 nicht entspannt. Die Mietpreisbremse bekämpft lediglich die Symptome, nicht aber die Ursache steigender Mieten. Das dürfte eigentlich Anlass genug sein, die von der Bundesregierung zurecht als eine der „sozialen Frage unserer Zeit“ erkannte Problematik sinnvoll anzupacken. Stattdessen sollen die vorhandenen Regelungen nun durch einen Kabinettsbeschluss ohne erkennbare Wirkung verschärft werden.
Zentrale Verschärfung ist die generelle Auskunftspflicht des Vermieters gegenüber dem Mieter in Bezug auf die Vormiete und die Schaffung einer begründungslosen Rügemöglichkeit für den Mieter. Sofern der Vermieter diese Auskunft nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Form erteilt, kann er sich auch nicht auf diese Miete „berufen“. Er wird vielmehr auf die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent verwiesen. „Aus Sicht des Mieters reicht eine Rüge ‚ins Blaue‘ hinein, um auch noch Jahre später Rückforderungen gegen den Vermieter geltend zu machen,“ erläutert Andreas Griebel, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Rödl & Partner. „Der Vermieter kann dem nur entgehen, indem er die Begründetheit der vereinbarten Miete umfangreich darlegt oder diese gerichtlich feststellen lässt.“ Im Hinblick auf die erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen einer möglichen Fehlbeurteilung ist dem Vermieter dabei zur gerichtlichen Überprüfung zu raten. Im Ergebnis würde die Regelung daher zu einer Verringerung der Rechtssicherheit und zu einer Mehrbelastung der Justiz führen.
Mieterschutz vor Klimaschutz
Kontraproduktiv ist insoweit auch die vorgesehene Kürzung der Modernisierungsumlage. Künftig sollen Vermieter die jährliche Miete nach einer Modernisierung nicht mehr um elf, sondern nur noch um acht Prozent der Modernisierungskos-ten erhöhen dürfen. Damit wird der Mieterschutz offenbar über den Klimaschutz gestellt. Zusätzlich soll die Erhöhung auf drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren begrenzt werden. Damit ist anzunehmen, dass es umfassende energetische Modernisierungen faktisch nicht geben wird.
„Die Mietpreisbremse ist nicht geeignet, bezahlbare Mieten für alle Einkommensgruppen in Ballungsräumen zu sichern“, so Griebels ernüchterndes Fazit. „Die Mieten steigen immer dort, wo die Nachfrage spürbar steigt. Statt jedoch Bedingungen für ein höheres Wohnangebot zu verbessern (also das Angebot zu erhöhen), erhöht die Mietpreisbremse die Nachfrage in den begehrten Quartieren noch zusätzlich, indem die Mieten gerade dort künstlich niedrig gehalten werden.“
ARTIKEL DIESER AUSGABE
McDermott und Willkie begleiten Fusion von Karstadt und Kaufhof
Lange hing die Fusion zwischen den Warenhausketten Karstadt Warenhaus und Galeria Kaufhof wie ein Damoklesschwert über den Unternehmen und seinen Mitarbeitern. Nun scheint der Deal perfekt:... mehr
Bahn übernimmt mit Osborne Clarke Mehrheit an Clevershuttle
Mehr Mobilität, weniger Verkehr – mit diesem Versprechen lockt die Deutsche Bahn und baut ihr Angebot abseits der Beförderung auf der Schiene kontinuierlich aus. Teil des Konzepts... mehr
Arbeitsrecht – Generali holt sich Unterstützung bei Hogan Lovells
Im Zuge der Neuausrichtung seines Deutschlandgeschäfts vertraute der italienische Versicherungskonzern Generali auch auf die Sozietät Hogan Lovells. Ein Team um Counsel Lars Mohnke (Federführung)... mehr
Offene Immobilienfonds – Wie Phönix aus der Asche
Vor ziemlich genau zehn Jahren wurden die offenen Immobilien-Publikumsfonds von den Schockwellen nach der Lehman-Insolvenz getroffen. Ein Teil der Fonds hat diese nicht überstanden. Mittlerweile... mehr
Social Media – Aufsichtsratssitzung per WhatsApp?
Moderne Kommunikationsmittel bieten heutzutage die Möglichkeit, Gedanken weltweit in Echtzeit auszutauschen. Um gleichzeitig zu kommunizieren, ist die gegenseitige Anwesenheit der Gesprächspartner... mehr
HLFP holt grosses Team von Mütze Korsch
Im November 2018 begrüßt die Düsseldorfer Kanzlei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner (HLFP) ein neues Team von neun Anwälten in ihren Reihen, darunter fünf neue Partner. mehr
Finanzaufsichtsrecht – KPMG Law verstärkt Frankfurter Praxisgruppe
Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft baut die Rechtsberatung von Banken und Finanzdienstleistern mit einem Neuzugang auf Partnerebene aus. mehr
Luther gewinnt neuen M&A-Partner
Seit 1.9.18 verstärkt Denis Bacina als Partner die M&A-Praxis der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft am Standort Frankfurt. mehr
Markenrecht – EuGH hält „Neuschwanstein“ für schutzwürdig
Die Bezeichnung „Neuschwanstein“ ist als Unionsmarke schutzfähig. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH, Az.: C-488/16P). In seiner Begründung stellt das Gericht... mehr