EU-Kommission will Steuergesetzgebung vereinfachen
Das EU-Gesetzgebungsverfahren in Steuersachen soll einfacher werden. Bis Anfang 2019 soll laut Pierre Moscovici, dem zuständigen Kommissar für Steuern, ein Modernisierungsvorschlag ausgearbeitet werden, wonach Steuerangelegenheiten zukünftig durch das ordentliche Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden können. Danach müssten nicht mehr alle Mitgliedstaaten in Steuersachen einer Meinung sein. Eine qualifizierte Mehrheit würde ausreichen, um die Gesetzgebungsmaschinerie zum Laufen zu bringen. Auch das Europäische Parlament würde mehr Mitspracherecht bekommen.
Derzeit erlässt der Rat der EU materielles Steuerrecht gemäß dem so genannten besonderen Gesetzgebungsverfahren. Dieses basiert auf dem Einstimmigkeitsprinzip. Alle Mitgliedstaaten im Rat müssen dem Gesetzestext zustimmen. Zwar muss das Europäische Parlament angehört werden, es hat faktisch aber kein Mitspracherecht. Harald Elster, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), äußerte sich beim 41. Deutschen Steuerberatertag am 8.10.18 in Bonn zurückhaltend zu den Vorschlägen des Kommissars. Zwar würde ein Wechsel zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu mehr Flexibilität in Steuersachen führen, es könnten aber sodann auch „für Deutschland nachteilige Steuergesetze verabschiedet werden“. Durch das Einstimmigkeitsprinzip konnte dies bisher weitestgehend verhindert werden.
Gerade in den vergangenen Jahren habe die EU-Kommission wenig Sensibilität im Umgang mit den deutschen Steuerberatern gezeigt: „Viele unsinnige, unnötige und wenig durchdachte Gesetzesinitiativen wurden durch den europäischen Gesetzgebungsprozess gejagt“, so der DStV-Vorsitzende. Die Datenschutzgrundverordnung, das EU-Dienstleistungspaket, die Einführung einer Digitalsteuer oder zuletzt die Whistleblower-Richtlinie seien nur einige Beispiele dafür, dass Brüssel auf wichtigen Politikfeldern die Belange der freien Berufe und ihrer Mandanten häufig übersehe. „Die Sinnhaftigkeit bestehender nationaler Regulierungen interessiert in Brüssel wohl niemanden“, so Elsters Vermutung. Auch, ob sich das in der Zukunft ändern wird, bezweifelte er. Im Zuge einer Modernisierung des Gesetzgebungsverfahrens befürchte er nun noch mehr „unnötige Arbeit mit Brüssel“, weil Gesetzes-initiativen „einfach nicht ausreichend durchdacht werden“.
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