Grenzwerte – Saint-Gobain klagt mit Luther gegen Land NRW

"Deutsche Umweltbehörden dürfen von der Industrie nicht strengere Emissionsgrenzwerte verlangen als es der insbesondere durch die EU-Kommission ermittelte Stand der Technik erfordert. Zu diesem Schluss ist das Verwaltungsgericht Aachen in zwei Urteilen gekommen und hat damit dem französischen Baustoffkonzern Saint-Gobain Recht gegeben."

Bei seinen Klagen gegen das Land NRW, das über die Bezirksregierung Köln neue Emissionsgrenzwerte für die nordrhein-westfälischen Glashütten festgesetzt hatte, vertrauten die Franzosen auf ein Team von Luther Rechtsanwälte um Partner Stefan Altenschmidt (Umwelt/Planung/Regulierung, Düsseldorf).

Das NRW-Umweltministerium hatte die Bezirksregierung Köln per Erlass angewiesen, für bestimmte Stoffe strengere Werte vorzugeben als die von der EU-Kommission für die Glasproduktion geforderten. Warum in NRW strengere Grenzwerte gelten sollten, hatte das Ministerium aber aus Sicht von Saint-Gobain nicht nachvollziehbar begründet – eine Argumentation, der nun auch die Aachener Richter folgten. Für Luther-Partner Altenschmidt sind die Urteile ein Gewinn für die Industrie, harmonisierten sie doch die Wettbewerbsbedingungen europaweit tätiger Unternehmen.

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