Doppelbesteuerung – Droht Familienstiftungen das Aus?
"Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit vertritt die Finanzverwaltung den Standpunkt, Zuwendungen ausländischer Familienstiftungen an deutsche Begünstigte unterlägen in Deutschland nicht nur der Einkommensteuer, sondern auch der Schenkungssteuer. „Was wie ein Spezialproblem eines kleinen Kreises von Betroffenen aussieht, könnte von größter praktischer Relevanz für deutsche Familienstiftungen und deren Begünstige werden“, meint Gerd Seeliger, Equity Partner der Kanzlei SKW Schwarz und Experte für Steuerrecht."
„
Deutsche Familienstiftungen unterliegen bei ihrer Gründung und ihrer Auflösung der Erbschaftssteuer. Zudem wird alle 30 Jahre ein Erbgang fingiert und der Erbschaftssteuer unterworfen („Erbersatzsteuer“). Daneben sind die laufenden Zuwendungen der Familienstiftung an ihre Begünstigten einkommensteuerpflichtig. Lange Zeit bestand demgegenüber keine befriedigende Regelung zur Schenkungssteuer für die anglo-amerikanischen „common-law-trust“. Diese Lücke wurde mit einer Änderung des Erbschaftssteuergesetzes 2001 geschlossen. Nunmehr löst u. a. „der Erwerb bei Auflösung einer Vermögensmasse ausländischen Rechts sowie der Erwerb von Zwischenberechtigten während des Bestehens der Vermögensmasse“ (§ 7 Abs.1 Nr. 9 Satz 2 ErbStG) Schenkungssteuer aus.
Zweifelhafter Standpunkt der Finanzverwaltung
Mit der Begründung, der Begriff „Vermögensmasse ausländischen Rechts“ erfasse auch ausländische Stiftungen und der Begriff „Zwischenberechtigte“ auch deutsche Begünstigte, haben sich nach einer aktuellen Aussage der bayerischen Finanzverwaltung die Länder-Finanzministerien darauf geeinigt, Zuwendungen ausländischer Stiftungen an deutsche Begüns-tigte der Schenkungssteuer zu unterwerfen. Dass dies zu einer Doppelbesteuerung der Zuwendungen mit Einkommensteuer und Schenkungssteuer führe, beeindrucke die Finanzverwaltung bislang ebenso wenig wie die Tatsache, dass deren Meinung weder vom Wortlaut noch von der Systematik oder dem Zweck des Gesetzgebers, der zur Einführung der Regelung des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ErbStG führte, gedeckt sei, so Seeliger weiter. „Schon hinsichtlich der schenkungssteuerlichen Behandlung von Zuwendungen ausländischer Stiftungen ist der Standpunkt der Finanzverwaltung rechtlich kaum vertretbar. Zudem besteht das Risiko, dass künftig auch Zuwendungen deutscher Familienstiftungen an deutsche Begünstigte wegen der gebotenen Gleichbehandlung (Art. 3 GG) und der europarechtlichen Vorgabe, ausländische Steuerpflichtige nicht schlechter zu behandeln als inländische, zusätzlich zur Einkommensteuer der Schenkungssteuer unterworfen werden.“
Der Bundesfinanzhof hatte bislang keine Gelegenheit, über dieses Thema endgültig zu entscheiden. Allerdings äußerte er in einem Beschluss vom 21.7.14 ernstliche Zweifel, ob die ordentliche Ausschüttung einer Schweizer Familienstiftung an deutsche Familienangehörige Schenkungssteuer auslösen könne. „Es ist daher zu hoffen, dass die Rechtsprechung oder der Gesetzgeber alsbald eine Klärung im Sinne der Vermeidung einer Doppelbesteuerung von Zuwendungen von (ausländischen) Stiftungen an deutsche Begünstigte herbeiführt“, so Seeliger.
Erfahren Sie mehr zum Thema beim 8. PLATOW StiftungsFORUM am 22.11.17 im Haus am Dom in Frankfurt. Treffen Sie Stifter sowie Manager großer Stiftungen und tauschen Sie sich mit den Experten über Investmentchancen und Anlagetrends aus. Weitere Infos und Anmeldung unter www.platow.de /veranstaltungen.
„
ARTIKEL DIESER AUSGABE
Cleary Gottlieb shoppt für Henkel im US-Beauty-Markt
"Ein internationales Juristenteam der Kanzlei Cleary Gottlieb hat den deutschen Konsumgüterriesen Henkel bei seinem jüngsten Zukauf in Nordamerika begleitet. Unter Federführung der... mehr
Noerr bringt HelloFresh aufs Frankfurter Parkett
"Nachdem im vergangenen Jahr bereits die Weichen gen Börsengang gestellt wurden, legte der Kochboxhersteller HelloFresh am 2.11.17 einen gelungenen IPO hin." mehr
Grenzwerte – Saint-Gobain klagt mit Luther gegen Land NRW
"Deutsche Umweltbehörden dürfen von der Industrie nicht strengere Emissionsgrenzwerte verlangen als es der insbesondere durch die EU-Kommission ermittelte Stand der Technik erfordert.... mehr
Kurzfristige Investition, langfristiger Schaden
Abgesehen von einigen prominenten Fällen waren aktivistische Investoren in der Vergangenheit eher zurückhaltend, deutsche Gesellschaften in den Fokus zu nehmen. Dies hat sich grundlegend... mehr
Mitbestimmung – Die Macht der Arbeitnehmer
"Der Aufsichtsrat von Gesellschaften mit regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmern muss zu einem Drittel mit Arbeitnehmervertretern besetzt werden. Wird der genannte Schwellenwert erreicht,... mehr
Baker McKenzie stockt Münchener Private-Equity-Team auf
"Anfang November begrüßte Baker McKenzie ein bekanntes Gesicht – nach zwölfjähriger Tätigkeit bei Dechert kehrte Katja Heuterkes als Partnerin ins Münchener Büro zurück." mehr
Latham & Watkins ernennt zum Jahreswechsel neue Partner und Counsel
"Mit Wirkung zum 1.1.18 hat Latham & Watkins drei Associates aus den eigenen Reihen zu Partnern bzw. Counseln ernannt." mehr
FPS-Steuerrechtsteam wechselt zu Heuking
"Heuking Kühn Lüer Wojtek verzeichnet zum 1.1.18 einen weiteren Neuzugang auf Partnerebene." mehr
EuGH fällt Entscheidung in Merck-Markenstreit
"Der Markenstreit beim Pharmariesen Merck ging am 19.10.17 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in eine neue Runde. Kern der aktuellen Auseinandersetzung ist die Benutzung der Bezeichnung... mehr