Mehr Wettbewerb im Nahverkehr

"Immer mehr Gerichte fällen Urteile für einen besseren und günstigeren Nahverkehr. Der Trend gegen Direktvergaben an die großen Bahnunternehmen setzt sich fort: Nach Bundesgerichtshof und OLG Düsseldorf kippte nun auch die Vergabekammer Südbayern eine Direktvergabe von Verkehrsleistungen. „Allerdings mit einer merkwürdigen Argumentation“, so die Vergaberechtsexpertin Ute Jasper, Partnerin der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek."

Ohne vorausgegangenen Wettbewerb beauftragte die Stadt Lindau ihr eigenes Unternehmen Stadtverkehr Lindau (SVL) mit dem örtlichen Omnibusverkehr. Lindau erlaubte dem SVL, auch Subunternehmer einzusetzen. Ein Wettbewerber verlangte eine Ausschreibung anstelle der Direktvergabe. Die Stadt Lindau berief sich auf die Möglichkeit einer Inhouse-Vergabe ohne Wettbewerb an ihr eigenes Unternehmen. Auf Antrag eines Wettbewerbers hat die Vergabekammer Südbayern die Stadt aufgefordert, die Verkehrsleistung auszuschreiben. Sie lehnt ein vergabefreies Inhouse-Geschäft ab, da dies den Wettbewerb verzerre. Zur Begründung weist die Vergabekammer auf das Recht des SVL hin, Subunternehmer einzusetzen. „

Die Entscheidung überzeugt nicht“, so die Vergaberechtsexpertin. „Eine Stadt darf nach europäischem Recht ihre Tochtergesellschaft beauftragen, wenn diese nicht im Wettbewerb außerhalb der Stadt tätig ist. Subunternehmeraufträge spielen keine Rolle – zumal das Verkehrsunternehmen diese ausschreiben muss.“ Zudem widerspreche die Vergabekammer der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf. „Das OLG hat in seiner letzten Entscheidung vom 2.3.11 klargestellt, dass ein Subunternehmereinsatz einer ausschreibungsfreien Inhouse-Vergabe nicht grundsätzlich entgegensteht“, so Jasper.

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