KLAKA schützt BMW und Rolls-Royce vor Markenverletzung

Die Online-Künstlerplattform Redbubble muss den Vertrieb von markenverletzenden Produkten von BMW und Rolls-Royce Motor Cars unterlassen. Das Landgericht München folgte damit der Argumentation von KLAKA-Partner Ralf Hackbarth (Gewerblicher Rechtsschutz, München), der die Autobauer in diesem Verfahren begleitet hat.

Über Redbubble hatten Künstler T-Shirts und Handyhüllen mit Logos der Unternehmen verkauft. Hackbarth führte ins Feld, dass Redbubble als Täter der Markenrechtsverletzung gelten könne und nicht nur als neutrale Vermarktungsplattform. Das sah auch Lars Meinhardt, Vorsitzender Richter am LG München I, so: Redbubble stelle den Künstlern zwar auch eine Plattform für ihre Designs zur Verfügung, letztlich würden die Werke aber als eigene Produkte verkauft, so das Argument. Daher sei Redbubble auch nicht als neutraler Marktplatz wie beispielsweise eBay einzustufen.

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