So geht es weiter – Liberalisierung der Pressefusionskontrolle

"Zum 1.1.13 plant die Bundesregierung eine umfassende Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein wesentlicher Aspekt der 8. GWB Novelle ist die Liberalisierung der Pressefusionskontrolle: Zusammenschlüsse vor allem auch kleinerer Zeitungen sollen nach dem Regierungsentwurf erheblich erleichtert werden. "

Dazu soll die so genannte Rechenklausel für Presseerzeugnisse den veränderten „wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf den Pressemärkten“ angepasst werden. Die Sonderbestimmung in § 38 Absatz 3 GWB unterstellt Pressefusionen bereits ab deutlich geringerem Umfang als in anderen Branchen der Kontrolle des Bundeskartellamts. So werden für die Umsatzschwellen, ab denen eine Fusion anzumelden ist, die Umsätze der beteiligten Unternehmen mit dem Faktor 20 angesetzt. Nun soll der Rechenfaktor von 20 auf 8 herabgesetzt werden.

„Im Ergebnis sind dann deutlich weniger Zusammenschlussvorhaben anmeldepflichtig als bisher“, so Sebastian Oppolzer, Kartellrechtler der Kanzlei Corinius in Hamburg. „Wenn aber eine Fusion angemeldet werden muss, bleibt der Prüfungsmaßstab des Kartellrechts unverändert streng.“ Gerade bei Lokal- und Regionalzeitungen mit hohen Marktanteilen vor Ort wird die sorgfältige fusionskontrollrechtliche Planung daher weiterhin eine zentrale Rolle spielen. In einer Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags wurden kurz vor der Sommerpause Details der Reform diskutiert. „Es deutete hier einiges darauf hin, dass sich der Vorschlag zur Absenkung des Rechenfaktors am Ende durchsetzen wird“, so Oppolzer weiter.

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