Ökosteuer – Grundlage für Verlängerung des Spitzenausgleichs gelegt

"Mit einem am 1. August vorgelegten Gesetzentwurf bringt die Bundesregierung Änderungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes auf den Weg. Damit sei die Grundlage für die Fortführung des Spitzenausgleichs bei der so genannten Ökosteuer ab dem kommenden Jahr gelegt, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium."

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der so genannte Spitzenausgleich – 2002 von der damaligen rot-grünen Regierung im Rahmen der ökologischen Steuerreform eingeführt, um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu erhalten – nur noch gewährt wird, wenn die Unternehmen des produzierenden Gewerbes einen Beitrag zu Energieeinsparungen leisten. Die Nachfolgeregelung soll ab 1.1.13 bis einschließlich 2022 gelten.

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