Geplante Insolvenzrechtsreform stößt auf positives Echo

"Die geplante Reform des Insolvenzrechts ist bei Experten in der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages grundsätzlich auf ein positives Echo gestoßen. "

Sie machten aber deutlich, dass die Vorschläge im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen nachgebessert werden müssen. Das Insolvenzrecht soll geändert werden, um Unternehmer zu motivieren, rechtzeitig Insolvenz anzumelden, falls es notwendig sein sollte. Bisher verschleppen viele Firmen die Insolvenz, mit der Folge, dass die Unternehmen oft nicht mehr zu retten sind. Die Gerichte sollen u. a. schon nach Eingang eines Eröffnungsantrags unter bestimmten Bedingungen einen Gläubigerausschuss einsetzen können. Der Einfluss der Gläubiger soll gestärkt werden.

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