Kein Sonderweg für exklusive Fußballvermarktung im Pay-TV
Künstliche Schranken zur Abschottung einzelner EU-Mitgliedsstaaten sind auch im Bereich der TV-Übertragung von Sportereignissen unzulässig. So urteilte der Europäische Gerichtshof in dieser Woche mit einer aufsehenerregenden Entscheidung (Az.: Rs. C-403/08 und C-429/08). Zu Grunde lag ein Verfahren um die Nutzung von griechischen TV-Decodern durch einen englischen Pub. Mit Hilfe des Decoders konnte der Pub Spiele der Premier League deutlich billiger zeigen, als über ein Abonnement der englischen Lizenznehmerin BSkyB.
Der Veranstalter der Premier League war vor Gericht gezogen und hatte außer auf die Exklusivrechte auch auf eine Auflage gepocht, wonach die Lizenznehmer Nutzern in anderen EU-Ländern keinen Zugang zu den Übertragungen gewähren und insbesondere Decoder nicht im Ausland vertreiben dürften. Der Gerichtshof lehnte zwar die Vergabe exklusiver Lizenzen nicht grundsätzlich ab. Die EU-Wettbewerbsregeln seien aber dann verletzt, wenn die Lizenzverträge den Zweck haben, die jeweiligen Märkte nach den nationalen Grenzen abzuschotten, wie es durch das angegriffene Vertriebs- bzw. Verwendungsverbot für Decoder geschehe. Das Argument des Veranstalters, diese Exklusivität sei erforderlich, um höhere Lizenzerlöse erzielen zu können, ließen die Richter nicht gelten: Ein Schutzrecht gewähre lediglich einen Anspruch auf einen angemessenen Lizenzerlös, nicht jedoch auf eine höchstmögliche Vergütung.
„Die Entscheidung steht in der Tradition der Rechtsprechung der europäischen Gerichte, nach denen künstliche Schranken innerhalb des Gemeinsamen Marktes weder mit der Dienstleistungs- bzw. Warenverkehrsfreiheit noch mit den Wettbewerbsregeln vereinbar sind“, kommentiert Sebastian Graf von Wallwitz, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte. „Bislang wurden diese Grundsätze vornehmlich auf den Vertrieb von physischen Produkten angewandt, nun werden auch die digital verbreiteten Dienstleistungen angesprochen. Insoweit hat das Urteil über den konkreten Fall hinausgehende Bedeutung für andere digitale Waren und Dienstleistungen, die grenzüberschreitend angeboten werden.“ Der EuGH stellte außerdem klar, dass eine TV-Übertragung in den Gastraum eine Wiedergabe im urheberrechtlichen Sinne ist. „Im Ergebnis kann diese gewerbliche Wiedergabe also grundsätzlich einem Verbotsrecht unterliegen und auch Lizenzgegenstand sein“, betont von Wallwitz.
ARTIKEL DIESER AUSGABE
Geschäftsgeheimnisse sind durch Reform des „VIG“ gefährdet
"Der Vorschlag der Bundesregierung zur Reform des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist kritikwürdig, besonders im Hinblick auf den geplanten Umgang mit Geschäftsgeheimnissen. Geschäftsgeheimnisse,... mehr
Tokyo Gas – Markteintritt in Europa
"Die Tokyo Gas Company, der wichtigste Anbieter von Erdgas in Japan, übernimmt insgesamt 26,66% an T-Power NV. Verkäufer der Anteile sind Siemens Project Ventures und Tessenderlo Chemie,... mehr
ABN Amro stärkt mit LGT Bank ihr deutsches Privatkundengeschäft
Die niederländische Bank ABN Amro hat über ihre deutsche Tochter, die Privatbank Delbrück Bethmann Maffei, die LGT Bank Deutschland gekauft (s. PLATOW Brief v. 30.9.). mehr
Logistikzentrum am Frankfurter Flughafen wechselt den Besitzer
Der Private Equity-Investor InfraRed Capital Partners hat ein multifunktionales Logistikzentrum mit 51 000 Quadratmetern Fläche auf dem Mönchhof-Gelände am Frankfurter Flughafen erworben. mehr
Zulieferer FEUER powertrain bekommt neue finanzielle Basis
"Die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Berger Steck & Kollegen hat den Kurbelwellenhersteller FEUER powertrain bei einer komplexen Re- und Wachstumsfinanzierung beraten.... mehr
Fleischverarbeitung – GETI WILBA und Maier-Wild fusionieren
Der norddeutsche Tiefkühlspezialist GETI WILBA, eine Portfolio-Gesellschaft der HANNOVER Finanz, hat sich mit der Josef Maier GmbH, kurz Maier-Wild, zusammengeschlossen. mehr
Nomura übernimmt Deutschlandgeschäft von Delta Lloyd
Ein Team von Allen & Overy um die Partner Birgit Reese (Düsseldorf) und Philip Jarvis (London, beide Gesellschaftsrecht/M&A/Aufsichtsrecht) hat die Nomura-Gruppe beim Kauf des... mehr
Urteil im Telekom-Prozess um dritten Börsengang auf 2012 verschoben
"Mehr als elf Jahre nach dem umstrittenen dritten Börsengang der Deutschen Telekom geht der größte deutsche Anlegerprozess in die nächste Runde. " mehr
Bundestag beschliesst Entschädigung für überlange Gerichtsverfahren
"Der Bundestag hat am 29.9.11 ein Gesetz beschlossen, das Entschädigungen für überlange Gerichtsverfahren vorsieht." mehr
EU-Finanztransaktionssteuer soll 2014 kommen
"Die EU-Kommission erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf für eine EU-weite Finanztransaktionssteuer. Die Steuer könnte 2014 in Kraft treten und bis zu 50 Mrd. Euro pro Jahr einbringen.... mehr