Geschäftsgeheimnisse sind durch Reform des „VIG“ gefährdet

"Der Vorschlag der Bundesregierung zur Reform des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist kritikwürdig, besonders im Hinblick auf den geplanten Umgang mit Geschäftsgeheimnissen. Geschäftsgeheimnisse, oft Know-how genannt, sind häufig der wesentliche Vermögenswert eines Unternehmens. Man denke nur an die geheime Formel für Coca Cola. Marc Holtorf, Experte für Know-how-Schutz und Partner bei Clifford Chance, weist darauf hin, dass Geschäftsgeheimnisse sogar verfassungsrechtlich geschützt sind."

Nach dem geltenden VIG hat daher zwar jeder gegenüber Behörden Anspruch auf Offenlegung dort vorhandener Informationen über Lebens- und Futtermittel. Der Informationsanspruch besteht aber nicht, wenn es sich bei den Informationen um Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen handelt. Künftig soll sich dies dramatisch ändern. Behörden soll es zum Teil nicht mehr möglich sein, Informationsgesuche nach dem VIG mit dem Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse abzulehnen. Zum Teil müssen Behörden Geschäftsgeheimnisse jedenfalls preisgeben, wenn ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse besteht. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 23.9.11 zwar berechtigte Kritik an dem Vorschlag der Bundesregierung geübt. Zu einer entscheidenden Wendung wird die Kritik aber kaum führen.

Brisant ist der Vorschlag der Bundesregierung aus zwei Gründen: „Zum einen soll das VIG künftig nicht mehr nur für Lebens- und Futtermittel, sondern zusätzlich für alle Verbraucherprodukte gelten. Zum anderen hätte die Reform des VIG nicht nur Konsequenzen für das VIG, sondern würde den Schutz von Geschäftsgeheimnissen grundsätzlich erschüttern“, so der Rechtsanwalt. Geschäftsgeheimnisse sind z. B. gegen ein Ausspionieren nur geschützt, solange sie geheim sind. Hätte jeder nach dem VIG einen Anspruch auf Offenlegung geheimer Informationen, wären die betroffenen Informationen ganz allgemein nicht mehr als Geschäftsgeheimnisse schutzfähig und für jeden nutzbar.

„Mit der VIG-Reform gefährdet die Bundesregierung die Substanz eines verfassungsrechtlich geschützten Rechts, dass in vielerlei Hinsicht dem Patentrecht gleicht“, so Holtorf. Es bleibt daher zu hoffen, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren Korrekturen vorgenommen werden. Unternehmen würden die geplanten Änderungen kaum hinnehmen, so dass wohl wieder das Verfassungsgericht entscheiden müsste.

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