Bundestag beschließt Entschädigung für überlange Gerichtsverfahren

"Der Bundestag hat am 29.9.11 ein Gesetz beschlossen, das Entschädigungen für überlange Gerichtsverfahren vorsieht."

Geplant ist ein zweistufiges Verfahren: Beschleunigt ein Gericht nach einer Verzögerungsrüge die Prozessführung nicht, können Betroffene eine angemessene Entschädigung für immaterielle wie materielle Nachteile verlangen.

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