Energienetze – Schwierigkeiten bei der Rekommunalisierung

Die Rekommunalisierung von Energienetzen ist ein Phänomen, das mit den Kategorien des Rechts und der Betriebswirtschaft schwer zu fassen ist. Aktuell laufen eine Vielzahl an Konzessionsverträgen für Strom und Gas aus. Manche Fragestellungen wurden dahingehend in den letzten Jahren bereits erschöpfend behandelt und auch teilweise in der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) berücksichtigt. Nun rückt insbesondere die Frage nach der rechtskonformen Ausgestaltung eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens in den Mittelpunkt.

„Diese Anforderung ist gerade vor dem Hintergrund fortschreitender Rekommunalisierungstendenzen zu beachten, die zu einem möglichen Interessenkonflikt für die Gemeinden führen können“, so Thomas Dünchheim, Partner im Düsseldorfer Büro von Hogan Lovells. Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur haben in ihrem gemeinsamen Leitfaden zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers Anhaltspunkte vorgegeben, welche Anforderungen sie an ein solches Auswahlverfahren stellen. Darin wurde insbesondere deutlich, dass sie die Gemeinden hinsichtlich der Vergabe von Wegenutzungsrechten als marktbeherrschend ansehen und daraus folgern, dass die Gemeinden bei ihrer Vergabeentscheidung u. a. wettbewerbsrechtlichen Restriktionen unterliegen. So wurde das Bundeskartellamt in der Folge in diversen Verfahren aktiv. Die Stadt Pulheim hob z. B. in diesem Jahr auf eine Rüge des Bundeskartellamts hin den im Jahr 2009 geschlossenen Vertrag mit den Stadtwerken auf und wiederholte das schon abgeschlossene Konzessionsverfahren.

Insgesamt zeigt sich, dass aktuell insbesondere die Ausgestaltung eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens im Rahmen der Konzessionsvergabe sehr kompliziert ist. Neben einer klaren Strukturierung des Vergabeprozesses erscheint dabei auch eine detaillierte rechtliche Prüfung der anzulegenden Auswahlkriterien als unerlässlich. Hogan Lovells-Partner Dünchheim sieht die Kommunen hier meist gar nicht oder nur unzureichend aufgestellt. „Der Rechtsrahmen und die Komplexität werden im Einzelfall unterschätzt und nicht ausreichend beherrscht“, stellt er fest. Erschwerend komme hinzu, dass ein aktives Vertragscontrolling meist nicht stattfinde, so der Experte für Öffentliches Recht. Eine stärkere Sensibilisierung für die vielfältigen rechtlichen Problemstellen sei notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Verwirklichung kommunaler Potenziale.

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