Tarifeinheitsgesetz – Kleine Gewerkschaften feiern Teilerfolg
Mit dem Tarifeinheitsgesetz hatte Arbeitsministerin Andrea Nahles bisher wenig Freude. Ihr vom Bundestag im Sommer 2015 durchgewunkenes Gesetz für mehr Solidarität und Anreiz zur Kooperation unter Gewerkschaften stieß auf wenig Gegenliebe bei den kleinen Gewerkschaften. Denn die Rückkehr zum Prinzip „Ein Betrieb – ein Tarif“, das 2010 von Bundesarbeitsgericht gekippt wurde, droht die gut organisierten Spartengewerkschaften der Ärzte, Piloten oder Lokführer mundtot zu machen.
Die seit Juli 2015 geltenden Neuregelungen sehen vor, dass sich bei konkurrierenden Tarifverträgen die Forderungen der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in einem Betrieb durchsetzen. Nahles will damit Kompetenzgerangel unter Gewerkschaften in Betrieben, wie sie etwa 2014 zwischen der Lokführergewerkschaft GDL und der DGB-Gewerkschaft EVG beim Zugpersonal der Deutschen Bahn entbrannten und infolgedessen den Zugverkehr wochenlang massiv störten, unterbinden. Spartengewerkschaften wie der Marburger Bund (MB, Ärzte), die Pilotenvereinigung Cockpit und die Flugbegleitergewerkschaft Ufo sahen darin den Versuch der Politik, unliebsame Tarifpartner kaltzustellen und zogen umgehend vors Bundesverfassungsgericht. Ihr Vorwurf: Das Gesetz beschneide das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) und beraube kleine Gewerkschaften de facto ihres Streikrechts, da sie ohne Mehrheit im Betrieb die Interessen ihrer Mitglieder nicht länger vertreten dürften.
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