Politik

Der Fall Künast – Ohrfeige für Berlner Justiz

Das Schlimme am Spießrutenlauf von Renate Künast durch die juristischen Instanzen ist die unsägliche Rolle, die die Berliner Justiz, namentlich das Landgericht und später das Kammergericht, dabei gespielt hat.

Ihr gutes Recht angesichts der Verunglimpfungen auf Facebook wurde der langjährigen Bundestagsabgeordneten der Grünen (seit 2002) erst nach Intervention des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz von Stephan Harbarth zugesprochen. Die Absender von Hasskommentaren im Netz können nach dem Urteil nicht mehr uneinschränkt darauf hoffen, dass ihre Identität unentdeckt bleibt. Die Berliner Justiz gerät durch den Umgang mit Künast nicht das erste Mal in die Schusslinie. Wegen Unterfinanzierung, unzureichender Personaldecke und schlechter technischer Ausstattung kann den überproportional vielen Straftaten durch Polizei und Justiz kaum Paroli geboten werden.

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