Diversifizierte Finanzdienstleister

Aurelius – Alles legal, aber mit fadem Beigeschmack

Mit Aurelius hatten wir bereits im August 2023 abgeschlossen. Doch angesichts wiederholter Leseranfragen haben wir uns das Unternehmen noch einmal angesehen – und eine Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht hinzugezogen.

Klaus Brune,
Aurelius verärgert Anleger
Aurelius verärgert Anleger © AdobeStock | NDABCREATIVITY

Im Dezember folgte der jüngste Schlag von Aurelius gegen die Kleinaktionäre. Die Beteiligungsgesellschaft aus Grünwald bei München firmiert jetzt unter AUR Portfolio III SE & Co KGaA und legte ihre Aktien im Verhältnis 6:1 zusammen. Das macht den Handel in der ohnehin nur noch an der Regionalbörse Hamburg notierten Aktie (78,20 Euro; neue ISIN: DE000A40UTE1; zuvor: DE000A0JK2A8) noch dünner. Leser beschwerten sich: Wer nicht exakt in diesem Verhältnis andienen konnte, riskierte den Verlust von Bruchteilen. Zwar sei laut Magdalena Nicola, Fachanwältin bei Mattil & Kollegen, ein Teilrechtehandel grundsätzlich möglich gewesen – doch: „Das Risiko, durch eine Aktienzusammenlegung quasi ‚herauszufallen‘, ist systemimmanent.“

Viel Ärger für Kleinaktionäre

Die Aktienzusammenlegung war kein Einzelfall, um Kleinaktionären das Leben schwer zu machen. Bereits im Januar 2024 hatte Aurelius die Anleger verärgert: Nach dem Wechsel in den kaum regulierten Open Market legte das Unternehmen ein Rückkaufprogramm zum Preis von rund 15,30 Euro je Aktie auf. Während das Unternehmen argumentierte, der Preis nutze den rechtlich gegebenen Rahmen vollständig aus, nannten Anleger und Anlegerschützer den Preis „einen Witz“. Entsprechend handelten sie auch: Statt wie möglich bis zu 6,6 Mio. wurden nur 2,1 Mio. Aktien damals angedient. Rechtlich war das Vorgehen gedeckt, erklärt Fachanwältin Nicola und verweist auf Paragraph 71 des Aktiengesetzes. „Ob die konkrete Ausformulierung der Bedingungen wie insbesondere der Preis ‚fair‘ zu nennen sind, steht auf einem anderen Blatt.“ Aurelius selbst schweigt zur Kritik. Auf unsere Nachfrage wollte das Unternehmen keine Stellung zu Delisting und Aktienzusammenlegung nehmen.

Die Blackbox ist noch undurchsichtiger geworden

Wie viele Kleinaktionäre betroffen sind, ist unklar.  Die letzten verfügbaren Angaben zum Streubesitz der Aktie stammen vom September 2024 – vor der Aktienzusammenlegung und dem Rückkauf. Damals existierten gut 27,2 Mio. Aktien. Wie viele es heute sind und wie viele davon frei handelbar sind? „Keine Angabe“, so ein Sprecher. Auch auf frische Zahlen müssen Anleger warten: Der Jahresbericht werde „zur Hauptversammlung vorliegen“ – wann diese stattfindet, ist offen.

Schon im August 2023 hatten wir Aurelius als „Blackbox ohne Zugriffscode“ bezeichnet. Daran hat sich nichts geändert – im Gegenteil. Die Informationspolitik ist noch restriktiver geworden, das Vertrauen der Kleinaktionäre weiter beschädigt. Das läuft dabei alles im Rahmen des geltenden Rechts ab: „Aktionäre haben nach aktuellem deutschem Recht leider keine starken Möglichkeiten, sich gegen solche Entscheidungen zu wehren“, konstatiert Anwältin Nicola. Ein fader Beigeschmack bleibt dennoch.

Wir können daher allen noch investierten Lesern nur raten, sich von der Aktie zu trennen.

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