Green Loans – Das müssen Marktteilnehmer wissen

Der Markt für so genannte grüne Finanzierungen wächst rasant. Im vergangenen Jahr wurden laut Climate Bonds Initiative weltweit entsprechende Papiere im Wert von 155 Mrd. US-Dollar emittiert, ein Plus zum Vorjahr von 78%. In diesem Jahr rechnen Experten mit bis zu 200 Mrd. Dollar. Doch noch gibt es kein einheitliches verbindliches Regelwerk zum Umgang mit grünen Finanzierungen. Umso wichtiger ist es, vor entsprechenden Investments ganz genau hinzuschauen, weiß Bernd Egbers, Partner der Kanzlei Ashurst.

 Die Nachfrage nach grünen Investments zieht am deutschen Markt spürbar an. Viele Unternehmen haben verstanden, dass sowohl Verbraucher als auch Teilnehmer der Finanzmärkte einen immer größeren Fokus auf nachhaltiges Handeln richten. 2007 wurde die erste grüne Anleihe, der „Climate Awareness Bond“, von der Europäischen Investitionsbank emittiert und an der Luxemburger Börse notiert. Seitdem bieten grüne Anleihen eine attraktive Alternative zu konventionellen Krediten. Neuester Marktzugang sind seit etwa einem Jahr grüne Darlehen (Green Loans). Das Potenzial grüner Darlehen ist mit dem von grünen Anleihen durchaus gleichzusetzen.

Nachhaltige Investments gegen Klimawandel

Der Markt für grüne Finanzierungen erlebt seit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens 2015 einen Aufschwung. Kurz darauf setzten die G20-Staaten die Arbeitsgruppe „Sustainable Finance Study“ ein. Beide Initiativen verfolgen das Ziel, die weltweite Klimaerwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Sie sehen weitreichende (privatwirtschaftliche) Investitionen als wesentlichen Beitrag dazu. Der jüngste IPCC-Sonderbericht des Weltklimarates mahnt zu einem schnellen Handeln und sieht das nötige Investitionsvolumen allein für den Umbau des Energiesektors bis 2035 bei 2,4 Billionen Dollar jährlich. Grüne Darlehen können einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung von nachhaltigen Umwelt- und Klimaschutzprojekten leisten und entwickeln sich zu einer ernstzunehmenden Alternative zu konventionellen Darlehen.

Vier Prinzipien für grüne Darlehen

Noch fehlt bei grünen Darlehen – wie bei anderen grünen Investmentformen auch – ein verbindliches Klassifizierungssystem, wann ein Darlehen als grün einzustufen ist. Die Loan Market Association stellte am 21.3.18 einen freiwilligen Bewertungsrahmen vor und gibt Marktteilnehmern damit einen dringend benötigten Leitfaden an die Hand. Demnach müssen grüne Darlehen folgende vier Kernkomponenten, die so genannten Green Loan Principles, erfüllen: 1. Der Verwendungszweck der Emissionserlöse muss eindeutige Vorteile für die Umwelt bringen und in den Finanzdokumenten hinreichend beschrieben sein. 2. Der Prozess der Projektbewertung und Projektauswahl muss transparent sein. Zudem muss der Darlehensnehmer erklären, inwieweit sein Projekt ökologisch nachhaltig ist und welche Standards und Zertifikate mit dem Projekt erreicht werden sollen. 3. Alle Erlöse sollen ausschließlich für die Kredit- und Investitionstätigkeiten der grünen Projekte eingesetzt werden. Sie sollten außerdem auf ein eigens dafür eingerichtetes Konto gehen oder in anderer Weise vom Darlehensnehmer verfolgbar sein, um größtmögliche Transparenz zu ermöglichen. 4. Darlehensnehmer müssen aktuelle Informationen über die Verwendung der Erlöse bereitstellen und eine lückenlose Berichterstattung sicherstellen. Darüber hinaus müssen alle relevanten Umweltprojektinformationen und die diesbezüglichen Zahlungen jährlich veröffentlicht werden, und zwar bis das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde.

Das Bewertungssystem der Green Loan Principles bietet aktuell zwar Anhaltspunkte für Marktteilnehmer, kann verbindliche Definitionen und Evaluierungskriterien jedoch nicht ersetzen. Die EU hat das Problem der fehlenden Klassifikation erkannt und konkrete und schnelle Maßnahmen angekündigt, um nachhaltige Finanzformen transparenter zu gestalten und das Vertrauen der Anleger zu stärken. Der Vorschlag für eine Verordnung des EU-Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen vom 24.5.18 sieht eine allgemeingültige und verpflichtende Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten (Art. 4 III VO-Entwurf), Offenlegungspflichten für institutionelle Anleger (Art. 4 II VO-Entwurf) sowie eine Anpassung der Benchmark-Verordnung vor. Geplanter Start für die Umsetzung der Maßnahmen ist 2020. Sie sollen durch den ab 2021 geltenden mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) fortgeführt werden.

Einheitliche Standards für mehr Transparenz

Die Harmonisierung der Standards soll dazu beitragen, die bislang kostenintensive Analyse zur Identifizierung grüner Projekte zu mindern, grünes Investment vergleichbar zu machen und ein mögliches „Greenwashing“ zu unterbinden. Damit werden Green Loans transparenter, wettbewerbsfähiger und für die Marktteilnehmer attraktiver. Derzeit ist die Analyse zur Identifizierung grüner Investmentformen für den Kreditgeber mangels einheitlicher Richtlinien nach wie vor schwierig und kostenintensiv. Zudem wird die Einhaltung der Standards teilweise nur unzureichend überwacht. Auf Grund dieser Unsicherheiten ist die anwaltliche Fachberatung für institutionelle Marktteilnehmer essenziell. Wer als Marktteilnehmer hier Fehler macht, verliert nicht nur Vertrauen, sondern schadet nachhaltig seinem Image in der Öffentlichkeit.

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