Neuer Richtlinienvorschlag zur Finanztransaktionssteuer

"Die EU-Kommission hat am 14.2.13 einen Richtlinienvorschlag angenommen, in dem die Einzelheiten der geplanten Finanztransaktionssteuer (FTS) erläutert werden. Die Richtlinie beinhaltet im Wesentlichen die bereits im September 2011 beschlossenen Punkte, ergänzt um einige Neuerungen, da die Steuer von weniger Staaten als ursprünglich geplant eingeführt werden soll. "

Beibehalten wird das Grundkonzept, nach dem alle Finanztransaktionen besteuert werden sollen, die einen Anknüpfungspunkt an die die Steuer erhebenen Staaten haben. Gleiches gilt für die geplanten Steuersätze von 0,1% für Anteile und Anleihen sowie 0,01% für Derivate. Neu ist dagegen das Ausgabeprinzip, nach dem Finanzinstrumente, die im Geltungsbereich der Steuer ausgegeben werden, auch dann der Besteuerung unterliegen, wenn die betroffenen Parteien nicht im so genannten FTS-Raum ansässig sind. Laut Kommission wird der Richtlinienvorschlag nun von den EU-Mitgliedstaaten mit Blick auf eine Umsetzung im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit erörtert. An den Beratungen können alle Mitgliedstaaten teilnehmen, abstimmungsberechtigt sind allerdings nur die elf Staaten, die die Steuer einführen wollen.

Aus Deutschland werden bereits kritische Stimmen laut. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnt vor höheren Belastungen für die Wirtschaft und eine mögliche schlechtere Kreditversorgung. Der DIHK sieht vor allem den Mittelstand und die Exportwirtschaft in Gefahr, da sich Finanzgeschäfte beispielsweise zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken verteuern würden. Das wiederum bringe Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu Unternehmen aus Staaten ohne Finanztransaktionssteuer mit sich.

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