Schlecker-Insolvenz – Urteile markieren noch nicht das Ende

Mit den Urteilen gegen Anton Schlecker und dessen Kinder Meike und Lars Schlecker endete am 27.11.17 vorerst die strafrechtliche Aufarbeitung der „Schlecker-Insolvenz“. Ein völliges Ende ist indes noch nicht in Sicht.

Die Schlecker-Geschwister, die zu nicht mehr bewährungsfähigen Haftstrafen verurteilt wurden, haben bereits Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Sowohl Anton Schlecker als auch seine Verteidigung haben die Rechtsmittelfrist ablaufen lassen, so dass das gegen ihn gerichtete Urteil rechtskräftig geworden ist. Die Staatsanwaltschaft teilte zwischenzeitlich mit, auf eine Revision zu verzichten. Somit dürfen gemäß der Strafprozessordnung gegen die Geschwister Schlecker keine höheren als die verhängten Strafen ausgesprochen werden.

Bevor der BGH die Urteile jedoch überprüfen kann, muss das Landgericht diese zunächst noch schriftlich abfassen und der Verteidigung und den Angeklagten zustellen. Die dafür grundsätzlich geltende fünfwöchige Frist (beginnend ab Urteilsverkündung) verlängert sich auf Grund der Anzahl an Verhandlungstagen auf mindestens neun Wochen. Erst dann beginnt die einmonatige Frist zur Revisionsbegründung. Und auch dann dürfte noch einige Zeit ins Land gehen, vermutet Florian Donath, Rechtsanwalt bei Rödl & Partner. „Wegen der Arbeitsbelastung des BGH in Strafsachen können wir davon ausgehen, dass ein rechtskräftiges Urteil noch sicherlich ein bis zwei Jahre auf sich warten lassen wird.“ 

Für die Familie Schlecker ändert sich damit zunächst wenig. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, müssen die Geschwister ihre Haftstrafen auch nicht antreten. Auch mit Blick auf die Gläubiger der insolventen Drogeriekette, die sich nun fragen, ob ihre Chancen auf Begleichung ihrer Forderungen durch die Urteile gestiegen sind, kann Strafrechtler Donath noch keine abschließende Einschätzung geben. Grundsätzlich besteht nach der Verurteilung wegen einer Straftat für den Verurteilten auch eine Pflicht zum Ersatz des durch die Tat entstandenen Schadens.

Doch hier besteht laut Donath die Schwierigkeit, dass der den jeweiligen Kläger betreffende Schaden beziffert werden muss, was in der Praxis schwierig und kostenintensiv sei. Zumal die Familie Schlecker bereits 14,1 Mio. Euro an den Insolvenzverwalter überwiesen hat, wodurch „bereits ein erheblicher Teil wiedergutgemacht worden sein könnte“.

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