Mittelstand – Zukäufe bleiben Wachstumsmotor
Der M&A-Markt wird gegenwärtig durch die weltweiten, deutlich komplexer werdenden politischen Rahmenbedingungen sowie durch einzelne protektionistische Maßnahmen von Regierungen beeinträchtigt. Derartige Transaktionen sind u. a. in den für die deutsche Wirtschaft wichtigen Transaktionszielländern USA, China und der Türkei derzeit unter einer gestiegenen Beobachtung. Auch für mittelständische Unternehmen werden einige Weichen neu gestellt. Was der derzeitige Handelsstreit für den Mittelstand bedeutet, hat sich José Campos Nave, geschäftsführender Partner der Kanzlei Rödl & Partner, genauer angeschaut.
Der deutsche Mittelstand wächst beständig weiter. Zwar hat sich das Wachstumstempo etwas verlangsamt, gleichwohl bleibt der Mittelstand ein verlässlicher Motor für die Schaffung weiterer Arbeitsplätze und Innovationen. Diese grundsätzlich positiven Aussichten werden jedoch in Zeiten geringer werdender Personalressourcen nachteilig beeinflusst. Zudem lässt sich für bestimmte Produkte eine Sättigung von klassischen Absatzmärkten feststellen. Im Übrigen ist der Fortschritt bei der Umstellung auf die Digitalisierung und auf neue digitale Vertriebs- und Geschäftskonzepte im mittelständischen Unternehmensumfeld zu langsam.
Der Zukauf von Unternehmen und Geschäftsbereichen kann hierbei ein Schlüsselfaktor für den Erfolg sein. Unternehmenskäufe in Deutschland werden derzeit jedoch durch die mangelnde Verfügbarkeit von geeigneten Ziel- und Übernahmeunternehmen erschwert. Daher verstärken sich auch weiterhin die Aktivitäten, geeignete Transaktionen im Ausland durchzuführen. Geprägt durch die Struktur des deutschen Mittelstands fallen hierbei besonders Transaktionen im Umfeld von IT, Automotive, Maschinenbau und Medizintechnik auf.
Globalisierung versus Protektionismus
Geopolitische Veränderungen beeinträchtigen zunehmend diesen Weg der Unternehmensentwicklung. Prinzipiell bekennen sich führende Wirtschaftsordnungen zu freien und ungehinderten Investitionen durch ausländische Unternehmen in die inländische Wirtschaft. Einzelne Länder haben jedoch die vielfältigsten Möglichkeiten, um Transaktionen zu verhindern bzw. zu erschweren. Derzeit sind vor allem zwei Maßnahmen ersichtlich: Zum einen der Aufbau von einzelnen Handelsschranken und Zöllen, zum anderen die gezielte Versagung von Zustimmungen für spezifische Transaktionen, z. B. durch kartellrechtliche Maßnahmen. Solche Maßnahmen erscheinen äußerst bedenkenswert, da die globalisierte Wirtschaft Strukturen erfordert, die grenzüberschreitend funktio-nieren – hängt die Fertigung eines Produktes doch oft von der Zulieferung von Einzelkomponenten aus unterschiedlichen Ländern ab. Handelsbarrieren zeugen nicht von einer langfristig orientierten wirtschaftlichen Sichtweise. Denn offenkundig bleiben solche Maßnahmen nicht einseitig, sondern werden symmetrisch durch das Land erwidert, das von diesen Handelsschranken belastet wird. Der aktuelle Konflikt zwischen den USA und China ist ein Beleg für diese Einschätzung.
Derzeit untersagt der Ausschuss der US-Regierung CFIUS ausländische Investitionen in US-Unternehmen, wenn nationale Sicherheitsinteressen beeinträchtigt sind. Dies ist jedoch ein sehr auslegungsbedürftiger Terminus, der im Einzelfall durchaus interessenorientiert konkretisiert wird.
Die Zulässigkeit von ausländischen Direktinvestition in China richtet sich grundsätzlich nach dem Investitionslenkungskatalog („Lenkungskatalog“). In diesem Lenkungskatalog wurden die Industriebranchen im Hinblick auf ausländische Investitionen bislang in „geförderte“, „beschränkte“ sowie „verbotene“ Kategorien aufgeteilt. Seit 2017 teilt China diesen Lenkungskatalog nunmehr in einen Katalog von geförderten Industriebranchen und eine so genannte Negativliste auf. Die Negativliste benennt, welche ausländischen Investitionen in China nicht zulässig und damit verboten sind sowie welche ausländischen Investitionen nur mit einem chinesischen Partner zugelassen – also beschränkt – sind.
In der Türkei werden ausländische Investoren den inländischen Investoren gleichgestellt. Dies wird insbesondere durch das Direktinvestitionsgesetz gewährleistet. Durch das 2012 neu in Kraft getretene Handelsgesetzbuch werden keinerlei Unterschiede bzw. keine unterschiedliche Behandlung zwischen türkischen und ausländischen Investoren gemacht. Einschränkungen bestehen jedoch beim Grundstückserwerb in militärischen oder touristischen Gebieten.
Barrieren sollten Mittelstand nicht schrecken
Die etwaigen Zustimmungserfordernisse durch Regierungen bestehen jedoch oft nicht bei mittelständischen Transaktio-nen. Häufig reichen die Größenordnungen nicht aus, um auf dem „Radar“ der nationalen Behörden zu erscheinen. Gleichwohl müssen „kritische“ Transaktionen mit großer Sorgfalt geplant und entsprechend strukturiert werden, um genehmigungsfähig zu sein. Eine sachgerechte Transaktionsstrategie muss die sich abzeichnenden geopolitischen Veränderungen berücksichtigen. Die Komplexität nimmt zu.
Zweifellos werden diese Herausforderungen auch dazu führen, dass nicht mehr alle deutschen Unternehmen diesen Schritt ins Ausland über eine Transaktion wagen werden. Doch unternehmerischer Mut und Weitblick wird durch ökonomischen Erfolg belohnt werden. Der „first mover“ wird die weiterhin bestehenden Chancen unmittelbar nutzen, die sich dem Zweifler oder dem „fast follower“ nicht mehr bieten.
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