Freshfields begleitet Continental bei Konzernumbau

Der Automobilzulieferer Continental nimmt eine der größten organisatorischen Neuausrichtungen der Unternehmensgeschichte in Angriff. Mit dabei: Ein Team von Freshfields Bruckhaus Deringer um die Partner Christoph H. Seibt (Gesellschaftsrecht/M&A), Jochen Dieselhorst (IP), Christian Ruoff (Steuerrecht), Klaus-Stefan Hohenstatt (Arbeitsrecht, alle Hamburg) sowie Norbert Schneider (Steuerrecht, Düsseldorf), das Continental zu allen kapital- und gesellschaftsrechtlichen Fragen berät.

Die neue Konzernstruktur besteht aus einer Holding unter der Dachmarke Continental Group, die von den drei „Säulen“ Continental Rubber, Continental Automotive und Powertrain getragen wird. Der Geschäftsbereich Powertrain soll unter neuer Leitung und Firmierung bis Anfang 2019 verselbständigt werden, auch ein Teilbörsengang ist ab Mitte kommenden Jahres möglich. Die gesonderte Stellung der Powertrain-Sparte sei den absehbaren Veränderungen im Antriebsgeschäft geschuldet, so Continental-CEO Elmar Degenhart.

Die Marktentwicklung werde maßgeblich durch politische Vorgaben für Emissionsgrenzwerte bestimmt, wobei die Regulierungen in den für Continental wichtigen Märkten Europa, Nordamerika, China, Japan, Indien und Südkorea jedoch unterschiedlich schnell auf den Weg gebracht würden. Die Neuausrichtung der Konzernstruktur ermögliche Continental in diesem Zusammenhang eine größtmögliche Flexibilität, um in allen Märkten weiter wachsen zu können, so das Kalkül Degenharts.

{{ name }} Chart
{{ name }} Aktie auf wallstreet:online

ARTIKEL DIESER AUSGABE

08. August 2018

Beratungsnetzwerk RSM eröffnet in Frankfurt

Die weltweit tätige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft RSM erweitert ihr Netzwerk in Deutschland. Zum 1.8.18 ist RSM mit einem Büro in Frankfurt vertreten und fokussiert... mehr

08. August 2018

DLA gewinnt neue Partner für Corporate-Praxis

DLA Piper holt mit Roland Maaß einen erfahrenen Kapitalmarktrechtler als Partner ins Frankfurter Team. Maaß kommt zum 1.9.18 von Latham & Watkins, wo er seit 2006 Unternehmen... mehr

08. August 2018

EuGH entscheidet zur EU-Erbrechtsverordnung

Ein Nachlassgericht darf keinen deutschen Erbschein mehr ausstellen, wenn der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen nicht in Deutschland lag. Das hat der Europäische Gerichtshof... mehr