Adidas setzt sich mit Bardehle Pagenberg gegen Puma durch

"Adidas gegen Puma – im ewigen Duell der Sportartikelhersteller zieht Puma (wieder einmal) den Kürzeren: In einem einstweiligen Verfügungsverfahren um die Vermarktung des Adidas-Modells „Futurecraft M.F.G.“ scheiterte Puma nun auch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main."

Ein Team der Münchner Kanzlei Bardehle Pagenberg um die Partner Philipe Kutschke (Marken-/Urheberrecht) und Hans Wegner (Patentrecht) hat Adidas in diesem Verfahren begleitet.
Der Futurecraft ist das erste Modell, das in der „Speedfactory“ weitgehend vollautomatisiert mittels 3D-Drucker in Serie hergestellt wird – ein Erfolg, den Puma seinem Rivalen wohl nicht gönnte. Im Oktober 2016 beantragte Puma eine einstweilige Verfügung gegen die Vermarktung des Schuhs, da die Sohle angeblich zwei so genannte Gemeinschaftsgeschmacksmuster von Puma verletze. Das sahen die Richter anders und gaben Adidas auch in der Berufungsverhandlung Recht. Vielmehr sei es so, dass die strittigen Geschmacksmuster von der BASF mitentwickelt worden seien, die ihre Mitinhaberrechte zwischenzeitlich an Adidas abgetreten habe.
Bereits in der Vergangenheit hatte Puma versucht, gegen Adidas bzw. die BASF vorzugehen und insgesamt sieben verschiedene Schuhmodelle gerichtlich angegriffen – immererfolglos. Beim jüngsten Versuch ließ sich Puma von der Kanzlei Göhmann und Partner Maximilian Schunke (Gewerblicher Rechtsschutz, Hannover) vertreten. Die BASF, die für Adidas quasi als „Streithelferin“ auftrat, mandatierte für dieses Verfahren KNPZ Rechtsanwälte, namentlich Partner Christian Klawitter (Wettbewerbs-/Markenrecht, Hamburg).

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