Honorarvereinbarung kann unwirksam sein

"Eine Honorarvereinbarung mit einem Rechtsanwalt ist unwirksam, sofern sie die Möglichkeit vorsieht, für die Tätigkeit vor Gericht geringere Gebühren festzusetzen als im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehen."

Dies gilt auch, wenn die Regelung auf ein Verhalten des Mandanten zurückzuführen ist und wenn im konkreten Fall ein höheres Honorar verlangt wird, wie das AG München entschieden hat (Az.: 223 C 21648/10).

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