Bank- und Kapitalmarktrecht

Finanzkriminalität – Bund nimmt Immobilienkäufe ins Visier

_ Eigentlich galt Italiens Guardia di Finanza ja als Inspiration für Christian Lindners Pläne, bei Geldwäsche- und Sanktionsverstößen in Deutschland endlich mal richtig durchzugreifen (s. PLATOW v. 24.8.). Vielleicht können die Deutschen nun schneller mithalten als gedacht, denn jenseits der Alpen weht offenbar ein anderer Wind: Die neue Regierung unter Giorgia Meloni will das Maximum für Bargeldzahlungen wieder anheben. Eine Höchstsumme von 10 000 statt derzeit 2 000 Euro erhöhe die Wettbewerbsfähigkeit Italiens, argumentiert Meloni. Welche Branchen sie meint, kann man nur mutmaßen.

In Deutschland ist bald immerhin mit der Barzahlungsoption bei Immobilienkäufen Schluss, wenn das neue Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SDG II) so verabschiedet wird, wie es der Kabinettsbeschluss vom Donnerstag (26.10.) vorsieht. Zwar hat die Bundesregierung die Bargeldfrage nicht allein in der Hand; „wie sich die Melde- und Verbotsgrenzen bei Bargeldzahlungen entwickeln, wird das neue EU-Geldwäschepaket zeigen“, sagte uns Daniel Zapf, Spezialist für Wirtschaftskriminalität bei der Anwaltskanzlei White & Case. Bedeutender dürfte aber ohnehin sein, dass der letztendliche Eigentümer einer Immobilie lt. SDG II bald vom Notar an das bundeseigene Transparenzregister gemeldet werden muss. Dieses soll damit zentral die ultimativen Besitzverhältnisse von Immobilien, Unternehmen und anderen Gesellschaften in Deutschland abbilden. „Diese Zentralfunktion wird es vermutlich auch nicht mehr verlieren, wenn dereinst das digitale Grundbuch kommt“, meint Zapf.

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