Hauptversammlungen

Notstandsprotest der Aktionäre

_ Als 2020 die Corona-Pandemie aus- und gleichzeitig die HV-Saison anbrach, drängte die Zeit. Fast über Nacht wurden virtuelle Versammlungen als befristete Übergangslösung ermöglicht. Fast von Anfang an war auch klar, wer glücklich war mit dem sog. GesRuaCOVBekG – und wer nicht. AG-Vorstände freuten sich über Kostenersparnis und kürzere Sitzungen, Aktionäre beklagten die mangelnde Mitsprache durch stark beschränkte Frage-, Rede- und Nachfragemöglichkeiten. 

Seitdem haben sich die Fronten nicht wirklich verändert, sondern eher verhärtet. In den Stellungnahmen zum aktuellen BMJ-Referentenentwurf für eine permanente Einführung virtueller HVs applaudieren die Emittenten, weil zentrale Punkte der Corona-Notlösung übernommen wurden. Aktionärsvertreter kritisieren, dass die Interaktion von Unternehmensführung und -eignern beschränkt bleibt, und stellen die Neuregelung grundsätzlich in Frage. „Wir halten es für nicht notwendig, dass ein Gesetz über virtuelle HVs nahtlos an das Notstandsregime anschließt“, sagt Timm Sachse, Corporate Governance-Experte beim Bundesverband Investment und Asset Management (BVI). „Wenn es eine Neuregelung gibt, dann sollten Präsenz-HV, Hybridformen und virtuelle Formate gleichwertig nebeneinanderstehen. Die Aktionärsrechte müssen das Format bestimmen, nicht umgekehrt.“

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