Versicherungen

Versicherungen – Weiter geht‘s ohne Elementarschadens-Pflicht

_ Am Ende hing es an Marco Buschmann. Die Pflichtversicherung gegen Elementarschäden an Gebäuden, auf die sich die Ministerpräsidenten mit Kanzler Olaf Scholz eigentlich bei der Bund-Länder-Konferenz am Donnerstag (8.12.) einigen wollten, nahm der Bundesjustizminister mit dem Argument, von vermeidbaren Zusatzkosten für Privathaushalte solle man „die Finger lassen“, erst einmal vom Tisch. 2023 wird weiterberaten.

Für die Versicherer fällt damit erst einmal ein schönes Zusatzgeschäft weg, für das der Branchenverband GDV bereits ein eigenes Gesamtkonzept ausgearbeitet hatte. Was die Pflichtversicherung angeht, plädiert der GDV für eine große Lösung: Elementarschäden als fester Bestandteil aller neuen Gebäudeversicherungen in Deutschland, aber mit Opt-out-Klausel, zudem eine automatische Umstellung sämtlicher Altverträge zu einem festen Stichtag. Ende 2021 war die „Volldeckung“ gegen Naturgefahren lt. GDV-Statistik Teil von  49% aller Gebäude- und 32% aller Hausratsversicherungen in Deutschland; dieser Anteil steigt seit 20 Jahren kontinuierlich.

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