Gesetzesänderung

Jahressteuergesetz – Schenken mit Verstand

Weihnachten ist Zeit des Schenkens, insbesondere für Eltern, die Kinder haben. In diesem Jahr macht es für die Eigentümer von Immobilien doppelt Sinn, jetzt noch aktiv zu werden. Nach dem Jahressteuergesetz 2022, das in wenigen Tagen auch den Bundesrat passieren wird und damit Rechtskraft erlangt, orientiert sich ab 2023 die steuerliche Bewertung von Immobilien näher am Verkehrswert, wodurch deutlich höhere Steuern beim Verschenken und Vererben von Immobilien ausgelöst werden.

Die FDP hatte vergeblich darauf gedrungen, die Freibeträge bei Schenkungen und Erbschaften anzuheben. So bleibt es in beiden Fällen bei 500 000 Euro unter Ehepartnern und für beide Elternteile jeweils 400 000 Euro für jedes Kind. Angesichts deutlich gestiegener Grundstückspreise kann der Erbfall bereits im engsten Familienkreis hohe Steuern auslösen. Überschreitet der Wert der vererbten Immobilie den Freibetrag, sind bis 75 000 Euro 7% an Steuern fällig. Der Prozentsatz steigt bei höheren Erbschaften schnell auf 15% und erreicht oberhalb von 26 Mio. Euro mit 30% sein Maximum. Mit Schenkungen zu Lebzeiten, die alle zehn Jahre möglich sind, kann erreicht werden, dass im Erbfall auch bei größeren Immobilienvermögen keine Steuern mehr anfallen.

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