Karlsruhe schwächt gesetzliche KV

Rentner können künftig außerplanmäßig mit mehr Geld rechnen. Nach bisheriger Praxis wurden auf Rentenzahlungen einer betrieblichen Pensionskasse generell Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Nach einem am Dienstag erst veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.6. muss der Versicherte künftig keine Beiträge für Anteile abführen, die er nach Ausscheiden aus dem Betrieb ausschließlich privat weitergezahlt hat. Solche Zahlungen in die Beitragsrechnung einzubeziehen, verstoße nach Meinung der Richter gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes.

Die Entscheidung hat nicht nur für Rentner positive Folgen. Auch der Versichererverband GDV begrüßt die Entscheidung. Sie mache die betriebliche Altersversorgung (bAV) für Beschäftigte attraktiver und stärkt damit die dringend notwendige Eigenvorsorge im deutschen Alterssicherungssystem, heißt es in einem Statement des Berliner Verbands. Seit Jahren versucht die Bundesregierung zusammen mit der Finanzindustrie die ins Stocken geratene Verbreitung der bAV wieder attraktiv zu machen, zuletzt mit der Einführung des Sozialpartnermodells (s. PLATOW v. 3.9.).

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