BaFin überprüft erneut Einhaltung von MiFID II

Auf 40 ausgewählte Banken kommt in den nächsten drei Wochen ein mittelgroßer Bürokratieaufwand zu. Ein Jahr nach dem Start der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II untersucht die BaFin erneut, wie Banken die neuen EU-Vorgaben umsetzen. Betroffen sind nicht nur Privat- und Auslandsbanken, sondern auch Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Die Behörde hatte eine entsprechende Marktuntersuchung bereits im Januar 2018, also kurz nach Inkrafttreten des Regelwerks, bei denselben 40 stichprobenhaft ausgewählten Instituten durchgeführt. Die Stichprobe wurde aus einer Gesamtmenge von etwa 1 400 Finanzhäusern gezogen und erfolgte nach Marktabdeckung und regionaler Verteilung, wie uns eine BaFin-Sprecherin erklärt. Mit der Folgeuntersuchung will sich die Finanzaufsicht jetzt einen aktuellen Überblick verschaffen und Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr identifizieren, als es noch einige Startschwierigkeiten bei der Umsetzung der Vorgaben gegeben hatte.

Bis zum 22.2. müssen die Banken nun zu jeweils zehn Geschäftsvorfällen Unterlagen liefern. Im Fokus der Überprüfung stehen dabei diese drei für den Verbraucherschutz besonders relevanten Umsetzungspflichten: 1. Telefonaufzeichnung von Kundenaufträgen (Taping), 2. Geeignetheitserklärung von Anlageempfehlungen und 3. Dokumentation der Kostentransparenz. Im Extremfall müsste eine Bank 30 verschiedene Nachweise an die BaFin liefern, wenn pro Geschäftsvorfall alle drei Untersuchungsfelder betroffen wären. Christian Bock, Abteilungsleiter Verbraucherschutz bei der BaFin, erwartet, dass sich seit der Vorjahresuntersuchung „einiges positiv“ entwickelt hat. Glücklich sind die Banken mit der neuen EU-Richtlinie aber trotzdem nicht. Es geht darum, zu prüfen, ob der Nutzen den gigantischen Aufwand rechtfertigt.

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