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Wer nicht klagt, geht leer aus!

Die Uhr tickt. Am 1.1.19 verjähren die Ansprüche von VW-Aktionären, die durch den Dieselskandal massive Kursverluste erleiden mussten. Konkret geht es um rd. 2,5 Mio. deutsche Anleger, die zwischen dem 1.1.09 und dem 18.9.15 Papiere des Autobauers erworben haben. Das Problem: Eine Klage gegen Großkonzerne, die über ein Füllhorn erstklassiger Anwälte verfügen, ist äußerst riskant. Hohe Prozesskosten lassen Privatanleger häufig davon Abstand nehmen.

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