EuGH stellt Sky ins Abseits
"Da hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Inhaber der Pay-TV-Rechte an Fußballspielen aber böse gefoult: Nach Ansicht der Richter verstößt das Lizenzsystem, das Rundfunkanstalten eine gebietsabhängige Exklusivität für einzelne EU-Staaten einräumt und Fernsehzuschauern untersagt, diese Sendungen in anderen Ländern mittels Decoder anzusehen, gegen den freien Dienstleistungsverkehr und gegen das Wettbewerbsrecht.
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Da hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Inhaber der Pay-TV-Rechte an Fußballspielen aber böse gefoult: Nach Ansicht der Richter verstößt das Lizenzsystem, das Rundfunkanstalten eine gebietsabhängige Exklusivität für einzelne EU-Staaten einräumt und Fernsehzuschauern untersagt, diese Sendungen in anderen Ländern mittels Decoder anzusehen, gegen den freien Dienstleistungsverkehr und gegen das Wettbewerbsrecht.
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