Brauereien – Schwellenländer weiter im Fokus
Die Bierherstellung nur aus den Zutaten Hopfen, Malz, Hefe und Wasser ist besser bekannt unter der Bezeichung „gebraut nach dem deutschen Rheinheitsgebot von 1516“. Diese Handwerktechnik gilt zugleich als älteste, noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt.
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