Argentinische Anleihe wird zum Politikum
US-Hedgefonds reichen klage ein Das zuständige Gericht in New York gestattete der Citibank jüngst, fällige Kuponzahlungen auf eine nach argentinischem Recht aufgelegte Anleihe im Namen der Republik Argentinien zu leisten. Damit verließ die US-Justiz ihre bisherige Linie, nach der die Restrukturierungen 2005/2010 im Gefolge des Defaults von 2001 keinesfalls die Altanleihen entwertet hätte da es keine rechtliche Grundlage für kollektive Entscheidungen der Gläubiger gebe. Konsequenz: Zahlungen auf die restrukturierten Anleihen sind nur dann zulässig, wenn auch die ausgefallenen Anleihen im gleichen Zug bedient werden.
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