Argentiniens nächster Default
"Argentinien hat die spätestens per Ende Juli fälligen Kupon-Zahlungen auf Anleihen der Umschuldungen 2006/2010 nicht geleistet, da die beim Zahlungsagenten (Bank of New York Mellon) hinterlegten Mittel von der US-Justiz blockiert wurden. Die diesbezüglichen CDS wurden für fällig erklärt. Dieser Default ist Folge einer US-Rechtsprechung, die die Ansprüche der so genannten Geierfonds auf volle Auszahlung der Altanleihen wegen der Gleichbehandlungsklausel (pari) bestätigte, sofern auch die restrukturierten Anleihen ordnungsgemäß bedient würden. Die Kläger sind US-Hedgefonds, die nach dem Default von 2001 die Altanleihen zu niedrigsten Kursen einsammelten um die vollen Ansprüche einklagen zu können.
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Argentinien hat die spätestens per Ende Juli fälligen Kupon-Zahlungen auf Anleihen der Umschuldungen 2006/2010 nicht geleistet, da die beim Zahlungsagenten (Bank of New York Mellon) hinterlegten Mittel von der US-Justiz blockiert wurden. Die diesbezüglichen CDS wurden für fällig erklärt. Dieser Default ist Folge einer US-Rechtsprechung, die die Ansprüche der so genannten Geierfonds auf volle Auszahlung der Altanleihen wegen der Gleichbehandlungsklausel (pari) bestätigte, sofern auch die restrukturierten Anleihen ordnungsgemäß bedient würden. Die Kläger sind US-Hedgefonds, die nach dem Default von 2001 die Altanleihen zu niedrigsten Kursen einsammelten um die vollen Ansprüche einklagen zu können.
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