Emerging Markets

Argentinien – Umschuldungen annulliert

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Etwas schneller als erwartet hat der Oberste Gerichtshof der USA in der Frage der nicht umgeschuldeten Anleihen, die mit dem Default von 2001 ausgefallen waren, entschieden. Die höchsten US-Richter haben sich über alle Bedenken und Ansprüche jener Mehrheit der Anleger hinweggesetzt, die an den Umschuldungen von 2006 und 2010 teilgenommen haben. Die Grundlage der US-Urteile ist die Gleichbehandlungsklausel (pari passu) in den Anleiheverträgen, der zufolge kein Gläubiger nachträglich besser gestellt werden darf als die Halter der jeweiligen Anleihe. Auf dieser Basis hatten die US-Gerichte entschieden, dass die bei der Restrukturierung neu ausgegebenen Anleihen nur dann bedient werden dürfen, wenn auch Zins und Tilgung auf die ausgefallenen Altanleihen gezahlt würde. Das Problem: Die 93%-Mehrheit der Anleger, die der Umschuldung zugestimmt haben, bekamen nicht nur neue Papiere über den nach dem Schuldenschnitt von zwei Dritteln verbleibenden Restbetrag, sondern auch die Zusicherung, dass die Halter der Altanleihen keinesfalls besser behandelt würden. Sollte die argentinische Regierung das Urteil respektieren, wären die Umschuldungen und insbesondere der Schuldenschnitt infrage gestellt, womit das Land sofort wieder Pleite wäre. Die Ratingagentur Standard&Poor´s hat bereits reagiert und die Einstufung Argentiniens auf „CCC“- herabgesetzt, „Ausfall bzw. Insolvenz steht unmittelbar bevor“.

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