V&B-Aktionäre nur kurz enttäuscht
"Die Enttäuschung währte nur kurz: Nachdem der Europäische Gerichtshof Mitte September entschieden hatte, dass Villeroy & Boch (V&B) im Kartellverfahren um verbotene Preisabsprachen im Sanitärbereich nicht mit einer niedrigeren Strafe davonkommt, war die Aktie (9,18 Euro; DE0007657231) der Saarländer zunächst deutlich eingebrochen. Das Bußgeld von 71,5 Mio. Euro hatte der Keramikspezialist bereits im Jahr 2010 gezahlt. Insgesamt verhängte die EU-Kommission damals gegen 17 Unternehmen Geldstrafen von 622 Mio. Euro.
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Die Enttäuschung währte nur kurz: Nachdem der Europäische Gerichtshof Mitte September entschieden hatte, dass Villeroy & Boch (V&B) im Kartellverfahren um verbotene Preisabsprachen im Sanitärbereich nicht mit einer niedrigeren Strafe davonkommt, war die Aktie (9,18 Euro; DE0007657231) der Saarländer zunächst deutlich eingebrochen. Das Bußgeld von 71,5 Mio. Euro hatte der Keramikspezialist bereits im Jahr 2010 gezahlt. Insgesamt verhängte die EU-Kommission damals gegen 17 Unternehmen Geldstrafen von 622 Mio. Euro.
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