Neuregelung der Verlustvorträge erleichtert Übernahmen
Natürlich sind Verluste für ein Unternehmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht schlecht. Doch steuerlich sieht das ganz anders aus. Denn sie können mit künftig erwirtschafteten Gewinnen verrechnet werden und dadurch die Steuerlast senken. Diese Verrechnung von Verlusten war nach bisherigem Recht sehr eingeschränkt.
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