Internethandel – Hohe Bewertungen gehören dazu
Wer im Internet bestellt, kann seine Einkäufe widerrufen, ohne dass er dafür einen Grund angeben muss. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden und damit die Rechte der Online-Shopper bestätigt. Als Niederlage für die Händler will das Gericht sein Urteil aber nicht verstanden wissen. Das effektive und einfache Recht auf Widerruf halte die Hemmschwelle für solche Bestellungen niedrig, was letztlich die Marktchancen der Onlinehändler erhöhe. Tatsächlich wird im Internet so viel eingekauft wie nie. Studien gehen davon aus, dass in Deutschland im laufenden Jahr für fast 65 Mrd. Euro Artikel im Netz den Besitzer wechseln.
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