Investitionsschutzabkommen – Slowakische Republik verbucht Erfolg vor dem BGH

Seit Jahren führt die Slowakische Republik einen Rechtsstreit um so genannte Schiedsklauseln in bilateralen Inves-titionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten. Im jüngsten Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verbuchte die Slowakei nun einen weiteren Erfolg. Denn in seinem Beschluss vom 31.10.18 hob der BGH einen Schiedsspruch zu Gunsten des niederländischen Versicherungsunternehmens Achmea auf.

Nach Ansicht des BGH ist eine Schiedsklausel in einem 1991 zwischen der damaligen Tschechoslowakei und den Niederlanden geschlossenen Investitionsschutzabkommen ungültig. Bereits im März hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen Verstoß der Schiedsklausel gegen EU-Recht erkannt (s. a. PLATOW Recht v. 21.3.18).

Im konkreten Fall hatte der niederländische Konzern eine private Krankenversicherung als Tochtergesellschaft in der Slowakischen Republik gegründet. Die Slowakische Republik hatte den Krankenversicherungsmarkt 2004 liberalisiert, diese Lockerung aber zwei Jahre später teilweise wieder rückgängig gemacht und die Ausschüttung von Gewinnen sowie die Veräußerung von Versicherungsportfolios untersagt. 2008 leitete Achmea auf Grundlage des Investitionsschutzabkommens ein Schiedsverfahren gegen die Slowakische Republik ein. Das Verfahren wurde vor einem Schiedsgericht mit Sitz in Frankfurt am Main geführt.

2012 befand das Schiedsgericht, dass die Slowakische Republik gegen das Investitionsschutzabkommen verstoßen habe und verurteilte sie zu einer Zahlung von 22,1 Mio. Euro Schadensersatz. Daraufhin erhob die Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells für die Slowakische Republik bei den deutschen Gerichten Klage auf Aufhebung des Schiedsspruchs. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte diesen Antrag zunächst zurückgewiesen. Der daraufhin angerufene BGH legte das Verfahren anschließend dem EuGH als Vorlage zur Vorabentscheidung vor. Das EuGH-Urteil habe dabei auch Signalwirkung für ähnlich gelagerte Fälle, glaubt Hogan Lovells-Partner Markus Burg-staller. „Der Erfolg vor dem BGH für unsere Mandantin unterstreicht die Botschaft, dass EU-Recht ernst zu nehmen ist.“

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