ThyssenKrupp/Tata – Hengeler und Linklaters begleiten Stahlfusion

Mit Unterzeichnung einer Grundsatzvereinbarung für den Zusammenschluss der europäischen Stahlsparten von ThyssenKrupp und Tata Steel Europe im September 2017 fiel auch der Startschuss für eine umfangreiche Prüfung beider Unternehmen. Das Ergebnis der Due Diligence überzeugte beide Seiten – am 30.6.18 wurde der verbindliche Vertrag zur Schaffung des Joint Ventures ThyssenKrupp Tata Steel unterzeichnet (s. a. Der PLATOW Brief v. 4.7.18).

Juristisch wurde die lange erwartete Stahlfusion von Hengeler Mueller und Linklaters begleitet. Hengeler beriet dabei in einem integrierten Team mit den Best-Friend-Kanzleien Slaughter and May (Großbritannien) und De Brauw Blackstone Westbroek (Niederlande) die Tata Steel Group. Die Federführung lag bei den Partnern Andreas Hoger und Christof Jäckle (beide M&A, Frankfurt). Ein Linklaters-Team um die Partner Ralph Wollburg und Kristina Klaaßen-Kaiser (beide M&A, Düsseldorf) vertrat die Interessen von ThyssenKrupp.

Durch den Zusammenschluss erwarten beide Unternehmen jährliche Synergieeffekte in Höhe von 400 Mio. bis 500 Mio. Euro – Vorteile, die sich laut ThyssenKrupp-Management auch nur gemeinsam erzielen ließen, etwa durch eine verbesserte Anlagenauslastung und die Koordinierung der Aktivitäten bei Forschung und Entwicklung. Nun liegt der Ball im Spielfeld der Wettbewerbshüter – sie müssen der Fusion der beiden Stahlriesen noch grünes Licht geben.

{{ name }} Chart
{{ name }} Aktie auf wallstreet:online

ARTIKEL DIESER AUSGABE

11. Juli 2018

Click and rule – Compliance-Auskunft per App

Verhalten sich Mitarbeiter nicht Compliance-konform, so entstehen Haftungsrisiken für das Unternehmen und für seine leitenden Organe. Ein häufiger Grund dafür ist Unkenntnis über... mehr